Die Aufwandsentschädigung der Teilnahme am Spielbetrieb
der I. Damen-Softballmannschaft sowie der U 19, U16-Grilsteams und des U13 Kids Teams
Verbands-/Teilnahme-/Meldegebühren
- Platz-/Aufwandsgebühren
- Schiedsrichtergebühren
- Fahrtkosten
- Verpflegung
- Unterkunft (Auswärtsspiele)
- Sport-/Trainingsgeräte
- Sportbekleidung etc.
Die Aufwandsentschädigung für Teilnahme der ehrenamtlichen Betreuer/innen an Weiterbildungsmaßnahmen:
- Fahrtkosten für Schulungen (Verband)
- Trainerscheine/Fortbildung
- Verpflegungskosten
- Schulungsgebühren
Die Aufwandsentschädigung für:
- Trainingscamps
- Gastspielerinnen
- Gasttrainer/innen
- Erweiterte Trainingsmöglichkeiten
Die Aufwandsentschädigung für die Kosten der Nachwuchsförderungen:
- Schulprogramme
- Schulaktionen
- Freie Mädchen- und Kindertage
- Kostenlose Vereinsmitgliedschaft (Mädchen aus Hartz IV-Familien)
- Heimbringservice für Mädchen bei abendlichen Wintertrainings
- Jugendgerechtes technisches Equipment etc.
- Zuschuss für Trainingskleidung (Mädchen aus Hartz IV-Familien)
u.v.m.





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